Die Freizügigkeitsrechte für Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die im Vereinigten Königreich wohnen, enden am 31. Dezember 2020 (dem Ende der Brexit-Übergangszeit). Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer müssen bis zum 30. Juni 2021 einen Antrag auf den Status „pre-settled“ oder „settled“ im Rahmen des EU-Niederlassungsprogramms stellen.
Der Status „pre-settled“ oder „settled“ ist der Nachweis, dass die Person vor dem Ende der Brexit-Übergangszeit im Vereinigten Königreich gewohnt hat und ein Recht hat, im Vereinigten Königreich zu leben. Ein europäischer Staatsbürger mit settled status kann auch berechtigt sein, die britische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Die Auswirkungen einer Nichtbeantragung des Pre-Settled- oder Settled-Status sind nicht ganz klar. Es wird jedoch erwartet, dass EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die vor dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich leben, ihren EU-Settlement-Status nachweisen müssen, um ihr Recht auf Arbeit im Vereinigten Königreich in der Zukunft zu beweisen, sowie um Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie dem NHS und bestimmten staatlichen Leistungen (falls berechtigt) zu erhalten, Bankkonten zu eröffnen und sich in Bildungseinrichtungen einzuschreiben.